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Qualitätsmanagement mit Mitbestimmung gestalten

Facility Management: Qualität » Qualitätsmanagement » Mitbestimmung

Mitbestimmtes Qualitätsmanagement im Unternehmen

Mitbestimmtes Qualitätsmanagement im Unternehmen

Das Qualitätsmanagement ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung, der sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Arbeitsbedingungen beeinflusst. Es dient der Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen in einem Unternehmen. Es umfasst alle organisatorischen Maßnahmen, die darauf abzielen, Qualitätsstandards zu definieren, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Im betrieblichen Kontext spielt das Qualitätsmanagement eine wichtige Rolle, da es nicht nur Effizienzsteigerungen und Kundenorientierung fördert, sondern auch Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, die Mitarbeitenden und deren Arbeitsbedingungen hat. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist daher von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass das QM sozialverträglich gestaltet wird und die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, kontinuierliche Schulungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können sowohl die Qualitätsziele des Unternehmens als auch die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt werden.

Bedeutung des Qualitätsmanagements im Unternehmen

Ziele des Qualitätsmanagements

  • Sicherstellung von Standards: Gewährleistung, dass Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen von Kunden, Gesetzgebern und Normen entsprechen.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Identifikation von Schwachstellen und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.

  • Effizienzsteigerung: Optimierung von Prozessen zur Reduzierung von Fehlern und Kosten.

  • Mitarbeiterorientierung: Förderung eines einheitlichen Qualitätsbewusstseins und Verbesserung der Arbeitsabläufe.

QM-Systeme und Normen

  • ISO 9001: Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme, die weltweit als Standard für die Prozessoptimierung anerkannt ist.

  • EFQM-Modell: Ein europäisches Rahmenwerk zur Exzellenzsteigerung in Organisationen.

  • TQM (Total Quality Management): Ganzheitlicher Ansatz zur Qualitätssicherung, bei dem alle Mitarbeitenden eingebunden werden.

Typische QM-Maßnahmen

  • Einführung von standardisierten Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen.

  • Durchführung von Audits (intern und extern).

  • Etablierung von Qualitätszirkeln und kontinuierlichen Verbesserungsprozessen (KVP).

  • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die oft mit Qualitätsmanagementprozessen verknüpft sind.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei Regelungen zur Ordnung im Betrieb, insbesondere bei der Einführung von Standards und Prozessen.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vereinbarungen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, z. B. bei der Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems.

Rolle des Betriebsrats

  • Einflussnahme auf Prozesse: Sicherstellen, dass QM-Maßnahmen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden nicht verschlechtern.

  • Schutz der Mitarbeitenden: Vermeidung von unverhältnismäßigen Belastungen durch neue Prozesse oder Systeme.

  • Transparenz schaffen: Überwachung, dass Mitarbeitende über die Bedeutung und Umsetzung von QM-Maßnahmen informiert werden.

  • Förderung von Weiterbildung: Sicherstellen, dass Mitarbeitende die notwendigen Schulungen und Ressourcen erhalten, um die Anforderungen des QM zu erfüllen.

Einführung von QM-Systemen

  • Relevanz: Die Einführung eines neuen QM-Systems kann Arbeitsprozesse und -bedingungen erheblich verändern.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung von Regelungen zur Ordnung im Betrieb.

  • Praxisbeispiel: Einführung eines ISO 9001-konformen Systems erfordert, dass der Betriebsrat in die Entwicklung von Prozessanweisungen eingebunden wird.

Durchführung von Audits

  • Relevanz: Interne und externe Audits prüfen, ob die QM-Vorgaben eingehalten werden. Dies kann zusätzlichen Druck auf Mitarbeitende ausüben.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat das Recht, bei der Planung von Audits beteiligt zu werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Audits so geplant werden, dass sie den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigen.

Kontinuierliche Verbesserung (KVP)

  • Relevanz: Qualitätszirkeln oder KVP-Workshops sollen Schwachstellen in Prozessen identifizieren und Verbesserungen vorschlagen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann Einfluss auf die Gestaltung und Umsetzung von KVP-Prozessen nehmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass die Teilnahme an Qualitätszirkeln freiwillig bleibt und nicht zu Mehrarbeit führt.

Einführung von Standards

  • Relevanz: Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen beeinflussen direkt die Arbeitsweise der Mitarbeitenden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht, wenn Standards Auswirkungen auf den Arbeitsschutz haben.

  • Praxisbeispiel: Einführung eines neuen Qualitätssicherungsprozesses für die Produktion erfolgt nur nach Schulung der betroffenen Mitarbeitenden.

Schulung und Weiterbildung

  • Relevanz: Die Umsetzung von QM-Maßnahmen erfordert oft neue Kompetenzen und Kenntnisse bei den Mitarbeitenden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 96 Abs. 1 BetrVG Weiterbildungsmaßnahmen fordern, die für die Umsetzung von QM-Maßnahmen erforderlich sind.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Mitarbeitende Schulungen zu neuen QM-Softwarelösungen erhalten.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Einführung von QM-Systemen: Klare Regelungen zur Einführung und Umsetzung neuer QM-Prozesse.

  • Durchführung von Audits: Planung und Durchführung interner und externer Audits unter Berücksichtigung der Arbeitsorganisation.

  • Qualitätszirkel und KVP: Freiwilligkeit der Teilnahme und gerechte Verteilung der Aufgaben.

  • Schulungen und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen und Ressourcenbereitstellung für Mitarbeitende.

  • Datenschutz: Sicherstellung der Vertraulichkeit von Daten, die im QM-Prozess erhoben werden.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen.

  • Transparenz: Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz von QM-Maßnahmen.

  • Sicherheit: Schutz der Mitarbeitenden vor unverhältnismäßigen Belastungen.

  • Effizienz: Klare Regelungen fördern eine reibungslose Umsetzung von QM-Prozessen.

Akzeptanz der QM-Maßnahmen

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten QM-Maßnahmen als zusätzlichen Druck empfinden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fördert eine transparente Kommunikation und zeigt den Nutzen der Maßnahmen auf.

Belastung durch Audits

  • Herausforderung: Audits könnten als Kontrollinstrument wahrgenommen werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Audits objektiv durchgeführt und Mitarbeitende aktiv eingebunden werden.

Qualifikationsanforderungen

  • Herausforderung: Neue QM-Maßnahmen erfordern oft zusätzliche Schulungen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt Weiterbildungsmaßnahmen durch, um Mitarbeitende zu unterstützen.